Informationen

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Sprechstunde

Das erste Gespräch findet im Rahmen der Sprechstunde statt und dient der Indikationsstellung.

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Probatorische Sitzungen

Am Anfang der Therapieplanung stehen die probatorischen Sitzungen, in denen Patienten ihr Anliegen schildern können.

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Wartezeit

Leider können aufgrund mangelnder Kapazitäten Wartezeiten auf freie Therapieplätze entstehen. Diese variieren aktuell je nach Therapieform zwischen zwei und acht Monaten.

Kostenübernahme

Wir behandeln Patienten aller Krankenkassen, wobei die Kostenerstattung abhängig von der Versicherungsart (gesetzlich, privat, Beihilfe) unterschiedlich ist.

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Qualitätssicherung

Wie alle von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen unterliegen wir der Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung.

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Weiterführende Informationen

Berufsverbände, Institutionen und gesetzlichen Grundlagen.

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Sprechstunde & Probatorische Sitzungen

Das erste Gespräch mit der jeweiligen Therapeutin findet im Rahmen der Sprechstunde statt. Dieses Gespräch dient der Indikationsstellung. Im Rahmen der Sprechstunde sind maximal 3 jeweils 50-minütige Termine möglich. Am Ende der Sprechstundentermine werden konkrete Empfehlungen über weitergehende Schritte ausgesprochen.

In den probatorischen Sitzungen schildern Patienten ihr Anliegen; hier sind maximal vier Gespräche möglich. In diesen Sitzungen wird die Problematik genauer erfasst und die Patienten lernen die persönliche Arbeitsweise der Psychotherapeutin kennen. Dies ist wichtig, damit Sie entscheiden können, ob Sie die Therapie bei dieser Therapeutin machen möchten.

Kostenübernahme

Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen, wobei die Kostenerstattung abhängig von der Versicherungsart unterschiedlich ist.

Die Praxis kann ohne Überweisung direkt mit der Versichertenkarte der Krankenkasse aufgesucht werden. Als Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sind wir für alle Kassen zugelassen, sodass eine ärztliche Anordnung oder Überweisung nicht notwendig ist.

Bei Privatkrankenkassen erfolgt eine Privatliquidation, die sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen richtet.

Gesetzliche Krankenkassen

Die 1999 verabschiedeten Therapierichtlinien sehen vor, dass Kurzzeittherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie gesetzliche Leistungen der Krankenkasse sind, sofern eine Indikation dafür besteht.

Die Kosten für die therapeutischen Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen, die Abrechnung erfolgt für die Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen über die Versichertenkarte.

Falls darüberhinaus eine Psychotherapie eingeleitet wird, stellt der Versicherte bzw. die Versicherte einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse. Für diesen Antrag schreiben wir einen anonymisierten Bericht an eine neutrale Gutachterstelle. Bei Befürwortung erhalten Patienten eine Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, eine Zuzahlung ist für Patienten nicht vorgesehen.

Falls die beantragte Stundenzahl nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit, Verlängerungsanträge zu stellen.

Private Krankenkassen

Bei Privatversicherten ist die Möglichkeit einer Bewilligung für eine Psychotherapie unterschiedlich geregelt.

Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlungen, die ohne weiteren Antrag von den Krankenkassen erstattet werden, häufig 20 bis 30 Sitzungen. Bei größeren Stundenkontingenten bedeutet dies, dass die Kosten selbst getragen werden müssen.

Manche Privatkrankenkassen sehen, ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen, vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrags erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl entschieden wird.

Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte und Ärztinnen.

Beihilfe

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie, die eine Kostenübernahme für tiefenpsychologisch fundierte als auch psychoanalytische Therapie vorsieht.

Auch hier muss vorab ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Die private Krankenversicherung der Beihilfeberechtigten schließt sich dann dem Bescheid der Beihilfestelle an. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, die seit dem 1.6.2000 in Kraft getreten ist.

Qualitätssicherung

Psychoanalytiker und Psychoanalytikerinnen haben aufbauend auf dem Studium der Psychologie oder Medizin eine mindestens 6jährige berufsbegleitende Weiterbildung absolviert. Dies beinhaltet neben der Theorievermittlung einen Praxisteil mit umfassenden Supervisionen und eine mehrjährige Lehranalyse, in der Analytiker und Analytikerinnen ihre eigene Persönlichkeit kennen lernen und weiterentwickeln.

Im Rahmen unserer Praxistätigkeit nehmen wir regelmäßig an Fortbildungen, Supervisionen und Qualitätszirkeln teil. Unsere Praxis unterliegt einer prozessbegleitenden Qualitätssicherung nach aktuellen Standards der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Weiterführende Informationen

Schweigepflicht

Wir unterliegen wie unsere ärztlichen Kollegen und Kolleginnen der gesetzlichen Schweigepflicht.